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Talent-Vereinbarung

Version 2026-06-28 · Veröffentlicht 28. Juni 2026 · Alle Versionen

Talent-Vereinbarung

Gültig ab: 2026-06-28

Präambel

Diese Talent-Vereinbarung (Rahmenvertrag) wird zwischen der iMonial GmbH („iMonial“) und der sich registrierenden natürlichen Person („Talent“) geschlossen. iMonial betreibt eine SaaS-Plattform (die „Plattform“), die Talente und Marken für Marketing-Kooperationen verbindet. Diese Vereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Mitwirkung des Talents auf der Plattform.

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Talent-Vereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Registrierung als Talent auf der Plattform sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Plattform und die Teilnahme an Kampagnen. Ergänzend zu dieser Vereinbarung gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform („Nutzungsbedingungen“) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen dieser Vereinbarung vor. Für Änderungen dieser Vereinbarung gelten die Regelungen der § 12 der Nutzungsbedingungen.

(2) Die Teilnahme an einzelnen Kampagnen wird durch gesonderte Kampagnen-Vereinbarungen („Kampagnen-Vereinbarung“) geregelt, die jeweils als eigenständiger Vertrag zwischen dem Talent und dem jeweiligen Markeninhaber bzw. Kampagnenbetreiber geschlossen werden. Die Kampagnen-Vereinbarungen enthalten kampagnenspezifische Bestimmungen, insbesondere zu Nutzungsrechten, verwendeten KI-Anbietern, Vergütung bzw. Gegenleistung und Veröffentlichungsregeln. Zur Klarstellung: Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ist iMonial nicht Vertragspartei der Kampagnen-Vereinbarung.

(3) Die konkreten Rechte und Pflichten des Talents (insbesondere Einräumung von Nutzungsrechten, Vergütung, Dauer der Kampagne) bzgl. einer Kampagne entstehen erst mit Abschluss der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung zwischen Talent und dem Inhaber einer Marke. Das Talent ist nicht verpflichtet, Kampagnen anzunehmen.

(4) Diese Vereinbarung gilt in Bezug auf den Vertragsgegenstand ausschließlich. Entgegenstehende oder von dieser Vereinbarung abweichende Geschäftsbedingungen des Talents finden keine Anwendung, auch wenn iMonial ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn iMonial Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Talents Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Zwischen iMonial und dem Talent besteht kein Arbeitsverhältnis, kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis und kein Handelsvertreterverhältnis. Das Talent ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei, unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsmethoden und ist berechtigt, für andere Auftraggeber und Plattformen tätig zu werden.

§ 2 Definitionen

Es gelten die Begriffsdefinitionen der Nutzungsbedingungen (§ 2). Ergänzend gelten folgende Begriffe:

„Profil“ bezeichnet die vom Talent auf der Plattform erstellte und gepflegte Darstellung, die Informationen über das Talent enthält und registrierten Marken zur Einsichtnahme bereitgestellt wird.

„Anzeigename“ bezeichnet den vom Talent frei gewählten Namen, unter dem das Profil des Talents auf der Plattform angezeigt wird. Der Anzeigename kann ein Pseudonym oder der bürgerliche Name sein.

§ 3 Registrierung auf der Plattform und deren Voraussetzungen

(1) Für die Registrierung des Talents zur Plattform gelten die Maßgaben des § 3 Nutzungsbedingungen. Ergänzend gilt:

(2) Die Registrierung erfolgt entweder über einen Einladungslink, der dem Talent von iMonial oder dem Inhaber einer Marke zur Verfügung gestellt wird oder im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Registrierung, soweit diese von iMonial freigeschaltet ist.

(3) Die Registrierung wird nach Wahl von iMonial durch die Verifizierung der E-Mail-Adresse des Talents oder durch die Authentifizierung über einen von iMonial unterstützten OAuth-Dienst abgeschlossen. Mit der erfolgreichen Verifizierung kommt diese Vereinbarung zustande.

(4) iMonial behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen oder die Registrierung an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen (z. B. Identitätsprüfung). Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

§ 4 Talent-Profil

(1) Nach erfolgreicher Registrierung erstellt das Talent ein Profil auf der Plattform. Das Talent wählt dabei einen Anzeigenamen, unter dem es auf der Plattform gegenüber Marken erscheint. Die Wahl des Anzeigenamens darf keine Rechte Dritter verletzen.

(2) Das Profil des Talents ist ausschließlich für registrierte und von iMonial zugelassene Marken sowie für iMonial als Plattformbetreiber auf der Plattform einsehbar. Eine öffentliche Sichtbarkeit des Profils (z. B. über Suchmaschinen oder ohne Plattform-Anmeldung) findet nicht statt.

(3) Das Talent ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in seinem Profil enthaltenen Informationen verantwortlich. Unrichtige oder irreführende Angaben können zur vorübergehenden oder im Falle der fortgesetzten Unrichtigkeit zur dauerhaften Sperrung des Kontos führen.

(4) iMonial ist berechtigt, die Profildaten des Talents zum Zweck des Matchings mit geeigneten Kampagnen und Marken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die algorithmische und KI-gestützte Analyse von Profilmerkmalen zur Erstellung von Kampagnenvorschlägen.

(5) Das Talent kann sein Profil jederzeit über die Plattform aktualisieren, ergänzen oder einzelne Angaben entfernen, soweit es sich nicht um Pflichtangaben handelt.

§ 5 Datenschutz

(1) Die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten des Talents – insbesondere Abbild, Stimme oder Körperbewegungen – erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Die Verarbeitung umfasst insbesondere: (i) die Erfassung, Speicherung und Aufbereitung von Kampagnenmaterial und Trainingsdaten (insbesondere Fotos, Videos und Sprachaufnahmen) als Grundlage für die Erstellung KI-unterstützter Inhalte; (ii) die Erstellung und Speicherung digitaler Avatare des Talents unter Einsatz von KI-Werkzeugen auf Basis der bereitgestellten Trainingsdaten; (iii) die Erstellung von Marketing-Inhalten (Assets) im Rahmen konkreter Kampagnen unter Verwendung der digitalen Avatare; (iv) die Verarbeitung von Profildaten für Plattformfunktionen, insbesondere für das Kampagnen-Matching und die Profildarstellung gegenüber registrierten Marken.

(2) Die Verarbeitung ist auf den in Abs. 1 beschriebenen Umfang beschränkt. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Talents für Zwecke, die über den Betrieb der Plattform, die Erstellung digitaler Avatare und die Produktion von Kampagnen-Assets hinausgehen, ist ohne gesonderte Rechtsgrundlage nicht zulässig. Insbesondere ist die Nutzung von Kampagnenmaterial, Trainingsdaten oder daraus abgeleiteten Avataren zum Training von KI-Modellen für plattformfremde Zwecke oder zur Weitergabe an Dritte außerhalb der jeweils vereinbarten Kampagne ausgeschlossen.

(3) iMonial informiert das Talent gemäß Art. 13 DSGVO in der unter https://imonial.com/de/datenschutzerklaerung abrufbaren Datenschutzerklärung über die Einzelheiten der Datenverarbeitung, insbesondere über die Kategorien verarbeiteter Daten, Empfänger, Drittlandübermittlungen und Speicherdauer.

(4) Die Parteien sind sich bewusst, dass die Verarbeitung auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht und dies Auswirkungen auf die Rechte des Talents hat: (i) Soweit die Verarbeitung auf Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) beruht, besteht kein Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht; ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit ebenfalls nicht, da die Verarbeitung nicht auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO gestützt ist; das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO ist an die Laufzeit dieser Vereinbarung und der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung gekoppelt und greift erst nach Vertragsende unter den Voraussetzungen des § 15 dieser Vereinbarung. (ii) Soweit die Verarbeitung auf der Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, kann das Talent die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

(5) Obwohl Abbild, Stimme oder Körperbewegungen des Talents im Rahmen dieser Vereinbarung nicht zur biometrischen Identifizierung verarbeitet wird, erteilt das Talent vorsorglich die im Rahmen der Registrierung angezeigte ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung seiner Bild- und Stimmdaten als biometrische Daten i.S.d. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Diese vorsorgliche Einwilligung dient der Absicherung für den Fall, dass die Bild- und Stimmverarbeitung entgegen der Einschätzung der Parteien als Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten qualifiziert werden sollte.

§ 6 Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild

(1) Das Talent erteilt iMonial mit Abschluss dieser Vereinbarung die widerrufliche persönlichkeitsrechtliche Einwilligung, sein Bildnis, seine Stimme sowie seinen Namen bzw. Anzeigenamen für die nachfolgend genannten Zwecke zu verarbeiten und zu nutzen:

    (a) Darstellung des Profils auf der Plattform gegenüber registrierten und zugelassenen Marken zum Zweck des Kampagnen-Matchings (Profil-Anzeige);

    (b) Verarbeitung durch Auftragsverarbeiter für die KI-gestützte Inhaltserstellung für Plattformfunktionen, insbesondere die Erstellung von Profilinhalten und die Optimierung der Profildarstellung.

(2) Diese Einwilligung ist von den kampagnenspezifischen Einwilligungen, die in den jeweiligen Kampagnen-Vereinbarungen erteilt werden, zu unterscheiden und besteht neben diesen. Die vorliegende Einwilligung erstreckt sich ausschließlich auf die Nutzung für Plattformfunktionen und die Darstellung gegenüber Marken.

(3) Das Talent behält sämtliche Persönlichkeitsrechte, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung oder eine Kampagnen-Vereinbarung eingeräumt werden. Insbesondere wird kein umfassendes, uneingeschränktes Nutzungsrecht am Bildnis, an der Stimme oder am Namen des Talents eingeräumt.

(4) Das Talent kann die Nutzung seiner Daten für Plattformfunktionen jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann über die Plattformeinstellungen oder durch Mitteilung an privacy@imonial.com erfolgen. Der Widerspruch berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung. Für die Beendigung der Verarbeitung im Rahmen von Kampagnen gelten die Kündigungsbestimmungen der Talent-Vereinbarung und der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung.

(5) Das Talent willigt ein, dass sein Anzeigename und Profilbild auf freigegebenen Assets öffentlich sichtbar angezeigt wird, auch gegenüber Personen, die nicht auf der Plattform registriert sind. Die Anzeige dient der Zuordnung des Assets zum Talent und der Kennzeichnung der Authentizität. Diese Einwilligung gilt für die Laufzeit der jeweiligen Kampagne. Nach Ende der Kampagne bleibt der Anzeigename auf den Assets bestehen, sofern in der Kampagnen-Vereinbarung (Anlage A) keine abweichende Regelung getroffen wird. Das Talent kann die Entfernung des Anzeigenamens jederzeit nach Kampagnenende verlangen.

§ 7 Kampagnenmaterial und Trainingsdaten | Nutzungsrechteinräumung

(1) Das Talent kann im Rahmen der Plattformnutzung oder im Zusammenhang mit Kampagnen Kampagnenmaterial und Trainingsdaten (insbesondere Fotos, Videos, Sprachaufnahmen) auf der Plattform hochladen. Trainingsdaten dienen als Grundlage für die KI-gestützte Erstellung von Inhalten, insbesondere zur Erstellung digitaler Avatare des Talents. Die spezifischen Anforderungen an Trainingsdaten werden vom jeweiligen Projektkontext bestimmt und dem Talent von iMonial oder der betreffenden Marke, mit der er eine bindende Kampagnen-Vereinbarung abgeschlossen hat, mitgeteilt.

(2) Das Talent räumt iMonial hiermit ein einfaches, auf Marken sublizenzierbares, zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehung, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, sämtliches hochgeladenen Kampagnenmaterial und Trainingsdaten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen von iMonial, einschließlich insbesondere des Plattformbetriebes, der Erstellung eines digitalen Avatars von Talent sowie der Erstellung von Kampagnen mit Marken ganz oder in Teilen zu nutzen. Vorstehende Rechtseinräumung umfasst insbesondere hochgeladene Kampagnenmaterial und Trainingsdaten in folgender Weise zu nutzen:

    (a) das Recht der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), insbesondere zum Zwecke der Speicherung des Kampagnenmaterials und Trainingsdaten in die Systeme von iMonial, insbesondere die genutzten KI-Systeme;

    (b) das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG), insbesondere zum Zwecke des KI-basierten Verarbeitungsprozesses;

    (c) das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), insbesondere zur Darstellung auf der Plattform sowie in Kampagnen.

(3) Das Talent gewährleistet gegenüber iMonial, dass:

    (a) es über sämtliche für die vertraglich vorgesehene Nutzung erforderlichen Urheberrechte, Nutzungs-, Verwertungsrechte, Leistungsschutz, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerblichen Schutzrechte (zusammen die „Schutzrechte“) an dem hochgeladenen Kampagnenmaterial und den Trainingsdaten verfügt;

    (b) das Kampagnenmaterial und die Trainingsdaten keine Schutzrechte Dritter verletzen;

    (c) es befugt ist, iMonial und deren Vertragspartnern die in dieser Vereinbarung und in der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung spezifizierten Rechte am Kampagnenmaterial und an den Trainingsdaten einzuräumen;

    (d) das Kampagnenmaterial und die Trainingsdaten nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen, das Gesetze zum Schutze der Jugend, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und/oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz;

    (e) sofern im Kampagnenmaterial oder in den Trainingsdaten Dritte erkennbar abgebildet oder zu hören sind, das Talent von diesen Dritten eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung in die vertraglich vorgesehene Nutzung (einschließlich der KI-gestützten Verarbeitung) eingeholt hat und diese auf Verlangen iMonial vorlegt.

(4) Bei schuldhafter Verletzung der Gewährleistungen gemäß Abs. 3 haftet das Talent auf Schadensersatz und stellt iMonial frei gemäß den Maßgaben des § 11.

(5) Trainingsdaten, die außerhalb einer Kampagne für Plattformfunktionen hochgeladen werden, können von iMonial unter Einsatz von Auftragsverarbeitern für die KI-gestützte Inhaltserstellung verarbeitet und genutzt werden.

(6) Kampagnenmaterial und Trainingsdaten, die im Zusammenhang mit einer bestimmten Kampagne hochgeladen werden, unterliegen den Bestimmungen der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung.

§ 8 KI-Verarbeitung für Plattformfunktionen

(1) iMonial ist berechtigt, auch unter Einsatz von Subdienstleistern, für die KI-gestützte Inhaltserstellung Inhalte auf Grundlage des Profils und der Trainingsdaten des Talents zu generieren, soweit dies für Plattformfunktionen erforderlich ist. Plattformfunktionen umfassen insbesondere:

    (a) die Erstellung von Profilinhalten;

    (b) die Optimierung und Aufbereitung der Profildarstellung (z. B. automatische Bildbearbeitung, Profilvorschläge);

    (c) die Generierung von Vorschaumaterialien für das Kampagnen-Matching;

(2) iMonial wird KI-unterstützte Inhalte gemäß den Anforderungen des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt in den Metadaten. Eine zusätzliche sichtbare Kennzeichnung jederzeit im freien Ermessen von iMonial kann erfolgen.

§ 9 Kampagnen-Teilnahme

(1) Talente können von Marken oder von iMonial zu Kampagnen eingeladen werden oder sich eigenständig auf Kampagnen bewerben, die ihnen auf der Plattform angezeigt werden. Es besteht kein Anspruch des Talents auf Einladung zu oder Teilnahme an Kampagnen.

(2) Die Teilnahme an jeder Kampagne setzt den Abschluss einer gesonderten Kampagnen-Vereinbarung des Talents mit der Marke voraus. Die Kampagnen-Vereinbarung begründet einen eigenständigen Vertrag des Talents mit der jeweiligen Marke und wird insbesondere regeln:

    (a) die kampagnenspezifischen Parameter (Beschreibung, Umfang, Zeitraum, Inhaltsvorgaben, Art der zu erstellenden Inhalte – benötigtes Kampagnenmaterial und/oder KI-unterstützte Inhalte wie Bild-, Video- und Sprachaufnahmen);

    (b) die dem Talent an den im Rahmen der Kampagne erstellten KI-unterstützten Assets eingeräumten oder vorbehaltenen Nutzungsrechte;

    (c) die für die Kampagne eingesetzten Dienstleister (Anlage B der Kampagnen-Vereinbarung);

    (d) die Gegenleistung für das Talent (z. B. erweiterter kostenfreier Plattformzugang, Asset-Nutzungsrechte, ggf. monetäre Vergütung);

    (e) die Regeln für die Veröffentlichung und Verbreitung der erstellten Inhalte.

(3) Das Talent darf KI-unterstützte Assets aus Kampagnen ausschließlich dann und nur in dem Umfang nutzen, wie es die jeweilige Kampagnen-Vereinbarung ausdrücklich vorsieht. Ohne eine entsprechende Freigabe in der Kampagnen-Vereinbarung besteht kein Recht des Talents zur Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung von Assets. Zwischenstände, Entwürfe und nicht von allen Vertragsparteien freigegebene Assets dürfen vom Talent nicht verbreitet, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 10 Vergütung und Plattformzugang

(1) Es gelten die Beta-Bestimmungen der Nutzungsbedingungen. Während der Beta-Phase ist der Zugang für Talente kostenfrei.

(2) iMonial behält sich das Recht vor, nach Beendigung der Beta-Phase kostenpflichtige Funktionen oder Abonnementmodelle einzuführen. Das Talent wird über solche Änderungen mindestens 30 Kalendertage vor deren Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) informiert. Das Talent hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

(3) Kampagnenspezifische Gegenleistungen (z. B. zeitlich erweiterter kostenfreier Plattformzugang, Recht zur Nutzung von KI-unterstützten Assets für eigene Zwecke) werden in der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung geregelt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Art oder Höhe der Gegenleistung.

(4) Ein Anspruch auf monetäre Vergütung besteht nur, wenn dies in einer Kampagnen-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wird.

(5) Jede Partei trägt ihre eigenen steuerlichen Verpflichtungen. Die steuerliche Beurteilung jeglicher erhaltener Leistungen (monetär oder nicht monetär) obliegt der jeweiligen die Leistung erhaltenden Partei.

(6) Die zwischen einer Marke und iMonial vereinbarten Vermittlungsgebühren, Plattformgebühren, Gebühren für kreative Leistungen sowie sonstige Vergütungsbestandteile sind vertrauliche Geschäftsinformationen von iMonial. Maßgeblich für das Talent ist ausschließlich die in der jeweiligen Anlage A ausgewiesene Vergütung bzw. Gegenleistung einschließlich der dort ausgewiesenen Gebührensätze. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Talents auf Auskunft über Höhe, Kalkulation oder Zusammensetzung der zwischen iMonial und Marken vereinbarten Gebühren besteht nicht, soweit sich ein Auskunftsanspruch nicht aus zwingendem Recht ergibt. Unberührt bleiben die Angaben in der jeweiligen Anlage A sowie das Recht des Talents, im Fall des Provisionsschutzes (§ 14 Abs. 5) den Nachweis zu führen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; die hierfür erforderlichen Informationen stellt iMonial dem Talent auf Anfrage zur Verfügung.

§ 11 Freistellung durch das Talent

(1) Das Talent stellt iMonial, deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, soweit das Talent die Rechtsverletzung zu vertreten hat und die Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit folgenden Umständen entstehen:

    (a) einem Verstoß gegen die Gewährleistungen hinsichtlich des Kampagnenmaterials und der Trainingsdaten gemäß § 7 Abs. 3 dieser Vereinbarung;

    (b) einer Verletzung von Schutzrechten Dritter durch vom Talent bereitgestelltes Kampagnenmaterial, Trainingsdaten oder Profilinhalte;

    (c) unrichtigen oder irreführenden Profilangaben des Talents.

(2) Die Freistellung umfasst die Erstattung der iMonial entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Das Talent ist verpflichtet, iMonial bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche nach besten Kräften zu unterstützen und alle hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

§ 12 Haftung von iMonial

(1) Für die Haftung von iMonial gelten die Bestimmungen des § 9 der Nutzungsbedingungen.

(2) Die Ergebnisse von KI-gestützten Funktionen können technisch bedingt variieren. Für Assets gilt der Freigabe-Workflow gemäß der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung.

§ 13 Schutz der Persönlichkeitsrechte

(1) iMonial unterhält eine Meldestelle für die unautorisierte Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen der Talente (erreichbar unter mail@imonial.com).

(2) Bei bekannt gewordenen Rechtsverletzungen (insbesondere Deepfakes oder unautorisierte Nutzung von Bildnis, Stimme oder Name des Talents) bietet iMonial dem Talent beratende Unterstützung bei der Einleitung geeigneter Maßnahmen. Die Unterstützung ist keine Rechtsberatung.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Das Talent verpflichtet sich, nicht-öffentliche Informationen über die Plattform, deren Funktionsweise, Technologie, Algorithmen und Geschäftsmodell vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) ohne Verschulden des Talents öffentlich bekanntgeworden sind, (ii) dem Talent bereits vor der Offenlegung bekannt waren, (iii) dem Talent von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt wurden, oder (iv) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht überdauert die Beendigung dieser Vereinbarung und besteht für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Vertragsende fort.

(4) Kampagnenspezifische Vertraulichkeit (insbesondere Kampagnendetails, Markeninformationen, Vergütungsdetails) regelt die jeweilige Kampagnen-Vereinbarung.

(5) Kontakte zwischen dem Talent und Marken, die über die iMonial-Plattform entstanden sind, sind während der Vertragslaufzeit und zwölf (12) Monate nach deren Beendigung über die Plattform abzuwickeln, soweit die Zusammenarbeit in den Leistungsbereich der Plattform fällt und im Rahmen der Plattform eine monetäre Vergütung vereinbart wurde (Provisionsschutz). Bei Umgehung dieser Pflicht ist die umgehende Partei verpflichtet, iMonial die entgangene Vermittlungsgebühr zu erstatten. Die Höhe bemisst sich nach den in Anlage A der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung festgelegten Sätzen, maximal jedoch in Höhe der zuletzt gezahlten Vermittlungsgebühr. Talent und Marke steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Kampagnen ohne monetäre Vergütung besteht kein Provisionsschutz.

(6) Die Höhe der von iMonial vereinnahmten Vermittlungs-, Plattform- und Kreativgebühren sowie die zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen behandelt das Talent als vertrauliche Informationen im Sinne des Abs. 1, soweit sie ihm bekannt werden. Soweit diese Informationen die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des § 2 Nr. 1 des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) erfüllen, gelten ergänzend die Bestimmungen des GeschGehG. Angaben, die dem Talent in der jeweiligen Anlage A offengelegt werden, unterliegen der kampagnenspezifischen Vertraulichkeit gemäß der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung (§ 13).

(7) Die Ausnahmen gemäß Abs. 2 sowie § 10 Abs. 6 Satz 4 bleiben unberührt.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie tritt mit der erfolgreichen Registrierung des Talents auf der Plattform (vgl. § 3 Abs. 3) in Kraft.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; die Übermittlung per E-Mail genügt. Das Talent kann die Kündigung auch über eine entsprechende Funktion auf der Plattform erklären.

(3) iMonial ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn das Talent:

    (a) gegen die Gewährleistungen gemäß § 7 Abs. 3 (Kampagnenmaterial und Trainingsdaten) verstößt;

    (b) gegen die Community-Richtlinien oder Nutzungsbedingungen der Plattform in erheblicher Weise verstößt;

    (c) rechtswidrige, jugendgefährdende, diskriminierende oder anderweitig gesetzeswidrige Inhalte auf die Plattform hochlädt;

    (d) bei der Registrierung wesentlich unrichtige Angaben gemacht hat;

    (e) die Plattform für Zwecke nutzt, die dem Vertragszweck zuwiderlaufen oder geeignet sind, den Ruf von iMonial oder der auf der Plattform registrierten Marken zu schädigen.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Talent-Konto deaktiviert und das Profil des Talents aus der Sichtbarkeit für Marken entfernt. Der Zugang zur Plattform wird gesperrt.

(5) Die Beendigung dieser Vereinbarung berührt nicht den Bestand laufender Kampagnen-Vereinbarungen. Diese bleiben nach Maßgabe ihrer eigenen Bestimmungen in Kraft und werden ordnungsgemäß abgewickelt.

(6) Rechte, die iMonial oder Marken an KI-unterstützten Assets im Rahmen abgeschlossener Kampagnen-Vereinbarungen wirksam eingeräumt wurden, bestehen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung für die in der jeweiligen Kampagnen-Vereinbarung (Anlage A) vereinbarte Dauer fort.

(7) Die Löschung personenbezogener Daten des Talents nach Beendigung der Vereinbarung richtet sich nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung sowie den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere gemäß §§ 147 AO, 257 HGB). iMonial wird personenbezogene Daten, für die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, nach Ablauf einer angemessenen Frist löschen oder anonymisieren.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gelten die Schlussbestimmungen der Nutzungsbedingungen (§ 13), insbesondere zur Rechtswahl (deutsches Recht unter Ausschluss des CISG), zum Gerichtsstand (Karlsruhe) und zur Verbraucherschutzregelung (Rom-I-VO, Brüssel-Ia-VO). Für den Vertragsschluss ist ausschließlich die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform.

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